Als Vermieter kann man per Gerichtsbeschluss eine Zwangsräumung in Tirol veranlassen, wenn der Mieter sich weigert auszuziehen. Die Beendigung eines Mietverhältnisses beruht auf unterschiedlichen Gründen. Einer der häufigsten Gründe für eine Verlassenschaftsräumung durch den Vermieter ist, dass der Mieter trotz Mahnung und Nachfrist die Miete nicht bezahlt. Eine Räumungsklage und Zwangsräumung der Wohnung in 6071 Aldrans kann aber auch wegen abgelaufenen Mietverträgen oder wegen unsittlichem Verhalten sowie aus Gründen der Verwahrlosung entstehen.
Vor Gericht muss in jedem Fall der Vermieter sein Vorliegen beweisen können, damit eine Räumungsklage stattgegeben werden kann. Ist diese Voraussetzung erfüllt und ein Räumungstitel eingeholt, ist der Vermieter dazu berechtigt, die Räumung 6071 Aldrans an einem Gerichtsvollzieher zu übergeben. Die Anwaltskosten, die des Gerichtsvollziehers als auch die Räumungskosten müssen vom Vermieter zunächst einmal selbst getragen werden. Ist der Mieter zahlungskräftig, muss dieser dem Vermieter die Ausgaben zurückerstatten.
Im gegenteiligen Fall hat der Vermieter unter Umständen das Recht, die verbleibende Wohnungseinrichtung nach einer gewissen Zeit zu versteigern und sich den Erlös davon zu behalten. Unser Team vom Räumungsunternehmen für Tirol unterstützt Sie bei einer Zwangsräumung in 6071 Aldrans professionell. Nachdem mit dem Gerichtsvollzieher alle Gegenstände protokolliert wurden, können Sie uns den Schlüssel überlassen und wie abgemacht erhalten Sie eine besenreine Hausräumung Ihrer Immobilie. Gerne kümmern wir uns für Sie auch um das Austauschen der Haustürschlösser mittels zuverlässiger Partnerfirma.